Wie oft muss eine solche Pflichtberatung erfolgen?

 

  • Um die Pflegegeldleistungen für die Pflegegrade 2 bis 5 weiterhin zu beziehen, müssen Sie eine Beratung von einer von der Krankenkasse anerkannten Beratungsstelle in Anspruch nehmen. Ich bin gerne bereit, diese Beratung bei Ihnen zu Hause durchzuführen. Die genauen Zeitabstände für die Beratungseinsätze kläre ich mit Ihnen im Rahmen der Pflegeberatung.
  • Sie haben die Möglichkeit, meine Beratung zu nutzen, wenn Sie Pflegegeldleistungen nach dem Pflegegrad 1 erhalten. Die Kosten dafür werden von den Pflegekassen übernommen.

Kosten der Beratung

Die Pflegekassen übernehmen die Kosten für alle Pflegebedürftigen in jedem Pflegegrad den Beratungsbesuch nach §37.3 SGB XI. Dies ist eine Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung, die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen Hilfe bei Fragen zur Pflege und Versorgung bietet.

 

Die Abrechnung erfolgt bei den gesetzlichen Pflegekassen direkt und bei den privaten Pflegekassen auf Rechnung, die bei der jeweiligen Beihilfe und oder Pflegekasse rückerstattet wird.