Die wichtigsten Änderungen im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)

 

  • für die Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wurde ein flexibel einsetzbarer Entlastungsbudget in 2 Phasen eingeführt
    • ab 01.01.2024 unter 25 Jahre für Pflegegrade 4 und 5
    • ab 01.07.2025 ab 25 Jahre für Pflegegrade 2 - 5 
  •  die Vorpflegezeit von 6 Monaten für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege wurde in 2 Phasen abgeschafft
    • ab 01.01.2024 unter 25 Jahre für Pflegegrade 4 und 5
    • ab 01.07.2025 ab 25 Jahre für Pflegegrade 2 - 5
  • bei tageweiser Nutzung der Dauer der Verhinderungspflege sind jetzt 8 statt 6 Wochen möglich
  • das Pflegeunterstützungsgeld wird ab 2024 pro Kalenderjahr für bis zu 10 Arbeitstagen je pflegebedürftiger Person in Anspruch genommen werden können.